Ist Telemedizin die Zukunft?

220914telemedizin

Die Corona-Pandemie hat nicht nur die Notwendigkeit telemedizinischer Angebote aufgezeigt, sondern die Telemedizin auch weiter vorangetrieben und deren Akzeptanz sowohl bei ÄrztInnen als auch bei PatientInnen deutlich gesteigert. In vielen Bereichen kommt die Telemedizin bereits erfolgreich zum Einsatz. Davon profitieren insbesondere chronisch Kranke und RisikopatientInnen. Die Bundesregierung hat bereits verschiedene Gesetze auf den Weg gebracht, wie die elektronische Patientenakte (ePA) oder die Förderung telemedizinischer Leistungen, um Telemedizin im medizinischen Alltag weiter voranzutreiben.

Was ist Telemedizin?

Der Begriff Telemedizin bezeichnet im Allgemeinen medizinische Leistungen, die mit Hilfe von Informations- und Kommunikationstechnologien über einen räumlichen bzw. zeitlichen Abstand hinweg erbracht werden.1, 2 Telemedizin macht es ÄrztInnen u. a. möglich, anhand von übermittelten medizinischen Daten ihrer PatientInnen Diagnosen zu erstellen und gegebenenfalls Behandlungsschritte einzuleiten, ohne dabei am selben Ort sein zu müssen. Das heißt, ein Termin und eine Anfahrt entfallen. Dies spart nicht nur Zeit, sondern stellt auch sicher, dass körperlich beeinträchtigte und bettlägerige PatientInnen oder solche in strukturschwächeren Regionen medizinisch gut versorgt werden.1, 3, 4 Die Telemedizin umfasst verschiedene medizinische Leistungen und Bereiche. Neben der Vernetzung von ÄrztInnen in Form einer sogenannten virtuellen Klinik gehört auch die Ferndiagnose zu den telemedizinischen Anwendungen. Diese kann im Rahmen einer Videosprechstunde gestellt werden, die auch von verschiedenen Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen für Versicherte angeboten wird.1

Zu den vielfältigen Bereichen der Telemedizin gehören neben Telefon- und Videoberatung auch Informationsportale zur Verbesserung von Gesundheit und Therapie, die unter anderem für digitale PatientInnenschulungen genutzt werden. In Verbindung mit Chat-Funktionen können PatientInnen hier Fragen stellen und sich medizinisch beraten lassen. Der Einsatz von Smartphone-Apps erlaubt zudem ein effizientes Krankheitsmanagement, etwa durch das Führen elektronischer Tagebücher. Das Personal von Gesundheitseinrichtungen wiederum erhält mit E-Readern schnellen Zugriff auf medizinische Nachschlagewerke oder aktuelle Fachzeitschriften.1, 5

Bereiche der Telemedizin1, 4, 5

  • Telefonberatung
  • Videosprechstunde
  • Informationsportale
  • digitale PatientInnenschulungen
  • Smartphone Apps
  • medizinische Notfalldienste
  • Telemonitoring
  • virtuelle Kliniken

Ziele der Telemedizin1, 5

  • optimierte PatientInnenversorgung
  • Entlastung von Kliniken und Praxen
  • Therapien und Anwendungen digital ermöglichen
  • mehr Flexibilität im Gesundheitswesen
  • bessere Vernetzung von Ärzten und ÄrztInnen

Telemonitoring: Der direkte Draht zu Arzt und Ärztin

Telemonitoring bezeichnet die digitale Überwachung von medizinischen Parametern. Gesundheitliche Entwicklungen lassen sich so per Ferndiagnose schneller erkennen. Tragbare Messgeräte oder Apps übermitteln hierfür diverse PatientInnen-Daten zur Kontrolle an eine Arztpraxis, ein Krankenhaus oder ein telemedizinisches Zentrum. Darunter z. B.:3, 6

  • Blutdruck
  • Herzfrequenz
  • Puls
  • Blutzuckerspiegel
  • Körpergewicht
  • Hirn- und Herzströme

Zudem ermöglicht das digitale Monitoring ein mehrstufiges Notfallsystem, das PatientInnen zunächst auf gesundheitliche Probleme aufmerksam macht und bei Bedarf automatisch den Notarzt bzw. die Notärztin alarmiert.3

Telemonitoring bietet insbesondere bei der Behandlung von chronisch Kranken, die unter Herzrhythmusstörungen, Bluthochdruck, Asthma, Typ-1- und Typ-2-Diabetes oder CED (chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen) leiden, viele Vorteile. Durch die Übermittlung der medizinischen Daten lassen sich Behandlungsverläufe nicht nur besser nachvollziehen, auch eine Verschlechterung des Gesundheitszustands lässt sich so früher erkennen.6 Die PatientInnen profitieren dabei davon, dass ihre Therapie schnell und individuell angepasst werden kann. Durch Telemonitoring lässt sich auch die Lebensqualität von chronisch Kranken deutlich steigern, da zeitaufwendige Arztbesuche und Krankenhausaufenthalte sowie die damit verbundenen Anfahrtswege erheblich verringert werden können.3

Telemonitoring ersetzt nicht den ärztlichen Rat

Auch wenn das Telemonitoring die Häufigkeit von Arztbesuchen verringert und den PatientInnen zuhause mehr Sicherheit und Lebensqualität bietet, bleibt der Arzt bzw. die Ärztin die zentrale Anlaufstelle.3

Die virtuelle Klinik: Arbeiten im multidisziplinären Team

Telemedizin ermöglicht es, hohe fachärztliche Expertise, die in der Regel nur an speziellen Kliniken und medizinischen Zentren verfügbar ist, digital und damit deutschlandweit für PatientInnen bzw. deren behandelnde ÄrztInnen verfügbar zu machen. Dies geschieht im Rahmen einer virtuellen Klinik. Eine solche digitale Plattform erlaubt es ÄrztInnen verschiedener Einrichtungen und Fachgebiete, Informationen untereinander auszutauschen. In einfacher Form kann dies beispielsweise der Versand von Röntgenbildern oder Befunden per E-Mail sein, um eine ExpertInnenmeinung einzuholen.1

Im Rahmen eines Telekonsils, einem zentralen Bestandteil einer virtuellen Klinik, können sich ÄrztInnen untereinander austauschen und beraten. Die Arbeit bzw. der Austausch in einem multidisziplinären Team ermöglicht es, hochspezialisierte und interdisziplinäre Expertise in die Behandlung von komplexen Fällen einfließen zu lassen. Durch diese Form der Vernetzung von FachexpertInnen, kann diese wichtige Expertise auch mit kleineren Gesundheitseinrichtungen in abgelegenen und strukturschwachen Regionen geteilt werden.1, 3

Vorteile der medizinischen Vernetzung

Eine solche Vernetzung bietet zahlreiche Vorteile: Durch die Fernkontrolle medizinischer Daten kann das Leben von älteren und weniger mobilen, aber auch von chronisch kranken Menschen sicherer gestaltet werden. Dabei tragen telemedizinische Anwendungen wie das Telemonitoring nicht nur zur Verbesserung der medizinischen Versorgung bei.5 Durch diese Art der medizinischen Vernetzung ist es außerdem möglich, personelle Engpässe auszugleichen, insbesondere wenn es darum geht, den ländlichen Raum zu versorgen. Zudem lassen sich lange Wartezeiten und nicht zuletzt mögliche Ansteckungen durch eine Ferndiagnose vermeiden.1

Das Modell der Vernetzung von ÄrztInnen innerhalb einer virtuellen Klinik lässt sich auch auf Visiten im Krankenhaus ausweiten. Diese können in bestimmten Fällen mit zugeschalteten FachärztInnen und GesundheitsexpertInnen durchgeführt werden. Dabei profitieren die ÄrztInnen von einem schnellen fachlichen Austausch und PatientInnen von schnelleren Diagnosen ohne weitere Untersuchungen.1, 7

E-Health : Vernetzung des Gesundheitssystems

Um die Vernetzung im Gesundheitswesen weiter auszubauen und deren Vorteile effizient nutzen zu können, fördert die Bundesregierung die Erforschung der Telemedizin im Rahmen der „eHealth-Initiative“ des Bundesgesundheitsministeriums.3 E-Health (Electronic Health) gilt dabei als Oberbergriff für digitale Lösungen im Gesundheitssystem. Dazu gehören unter anderem:8

  • die elektronische Gesundheitskarte (eGK)
  • die elektronische Patientenakte (ePA)
  • das E-Rezept (1. September 2022 beginnt der stufenweise Rollout des E-Rezepts für verschreibungspflichtige Arzneimittel9)
  • digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs)
  • digitale Pflegeanwendungen (DiPAs)

Auch wenn die Begriffe E-Health und Telemedizin stellenweise synonym verwendet werden, handelt es sich bei Telemedizin um einen konkreten Anwendungsfall des Oberbegriffs.10

Das Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen, also das E-Health-Gesetz, zielt auf den Aufbau einer digitalen Infrastruktur, der Telematikinfrastruktur (TI). Dabei wird durch die schrittweise Vernetzung aller Akteure des Gesundheitswesens zu jeder Zeit ein sicherer Austausch von Daten und Informationen gewährleistet.11

Die Digitalisierung des Gesundheitswesens wird durch weitere Gesetze vorangetrieben – so etwa mit dem Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG), das seit dem 09. Juni 2021 gilt.12 Mit dem Gesetz sollen unter anderem digitale Helfer in der Pflege eingeführt, die Vernetzung im Gesundheitswesen weiter forciert sowie die Telemedizin ausgebaut und attraktiver werden. Dazu gehört das Angebot von telemedizinischen Leistungen wie der Videosprechstunde über ein nutzerfreundliches Internetportal. Neben einer psychotherapeutischen Akutbehandlung soll zukünftig auch die Ferndiagnose von Arbeitsunfähigkeiten im Rahmen einer Videosprechstunde möglich sein. Auch die Möglichkeit zur Selbstverwaltung in Krisensituationen wie der Corona-Pandemie ist im Gesetz enthalten.11

Telemedizin und CED

Speziell auf CED angepasste Telemonitoring-Systeme bilden schon jetzt nützliche Hilfsmittel bei der Therapie. Durch die telemedizinischen Maßnahmen wird das Gesundheitswesen entlastet, und Kosten lassen sich reduzieren. Auch wenn im Vergleich mit der Standardbehandlung das Rückfallrisiko möglicherweise nicht verringert werden kann, ist es doch möglich, die Lebensqualität der Betroffenen zu steigern und die Therapie individuell zu verbessern.13

Die Behandlung von chronischen Krankheiten bestimmt den Alltag der davon betroffenen PatientInnen. Neben der Krankheit selbst können die häufigen Arztbesuche und Krankenhausaufenthalte sehr belastend sein. Dies gilt auch für CED. Diese Gruppe von chronischen entzündlichen Erkrankungen des Darms, einschließlich der wichtigen Subtypen Morbus Crohn und Colitis ulcerosa, ist gekennzeichnet durch Phasen von Rückfällen und Remissionen.14, 15

Aufgrund der Komplexität von entzündlichen Darmerkrankungen stellt die Therapie in der klinischen Praxis eine erhebliche Herausforderung dar. Dabei ist auch eine engmaschige Behandlung in Form von regelmäßigen Nachuntersuchungen, unabhängig vom Auftreten der unvorhersehbaren Schübe, nötig. Dazu gehört die Kontrolle der Krankheitsaktivität und die strenge Überwachung der relevanten Gesundheitsparameter. Gerade bei schwierigen Anfahrtswegen und einer erschwerten Erreichbarkeit von Ambulanzen oder FachärztInnen, sind diese Besuche oft zeitaufwendig. Viele PatientInnen wünschen sich daher, zuhause ein möglichst normales Leben führen zu können und gleichzeitig jederzeit Hilfe zu bekommen, wenn diese nötig ist.14

Studien zur Fernbetreuung von CED-PatientInnen mit Hilfe telemedizinischer Systeme konnten bereits zeigen, dass sich durch speziell angepasstes Telemonitoring bzgl. CED die Zahl der telefonischen Konsultationen, ambulanten Besuche und Krankenhaus-Einweisungen im Vergleich zur Standardbehandlung reduzieren lässt. Gleichzeitig wird eine engmaschige Überwachung der Krankheitsaktivität ermöglicht, die nachweislich die Qualität der medizinischen Versorgung steigern kann, indem zeitnahe und auf die PatientInnen zugeschnittene Interventionen möglich sind.14

Kinder und Jugendliche mit CED leiden besonders unter den verschiedenen und unvorhersehbaren Symptomen der Krankheit, die in einem anhaltenden Medikamentenbedarf und häufige Krankenhausaufenthalte resultieren können. Dies führt u. a. zu Schulabwesenheiten und einer Verschlechterung der Lebensqualität. Speziell im sensiblen Zeitraum der Pubertät kann die Krankheit dadurch auch zu sozialen Behinderungen führen.15

Eine Studie zeigte, dass ebenfalls für Kinder und Jugendliche eine Fernbetreuung durch Telemonitoring ohne Risiko einer erhöhten Krankheitsaktivität möglich ist und die Krankheitsbewältigung nicht beeinträchtigt. Die StudienteilnehmerInnen im Alter zwischen 10 und 17 Jahren benötigten weniger Ambulanz- und Krankenhausbesuche, wodurch sich sowohl die Fehlzeiten in der Schule als auch die Kosten für die Behandlung reduzierten.15

CED in der Corona-Pandemie

Aufgrund des heterogenen Krankheitsbildes besteht die Standardbehandlung von CED schwerpunktmäßig aus persönlichen Konsultationen in der Ambulanz und individuellen Therapieansätzen.16 Die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Maßnahmen wie soziale Distanzierung, Shutdowns und Schließung der Ambulanzen führten zu einem plötzlichen, noch nie dagewesenen Wandel in der medizinischen Versorgung von CED-PatientInnen. Trotz der Herausforderungen, die die Pandemie über Nacht mit sich brachte, bot dies auch eine Gelegenheit, telemedizinische Versorgungssysteme wie das Telemonitoring zu fördern und in der Praxis intensiv zu testen.16

Bereits vor der Pandemie existierten zur Unterstützung der Behandlung von CED-PatientInnen verschiedene Lösungen aus der Telemedizin, etwa die Videosprechstunde und speziell auf CED abgestimmte Smartphone-Apps zur Aufzeichnung und Übermittlung medizinischer Daten. Der Anteil von persönlichen Konsultationen in 56 verschiedenen Länder in Nord- und Südamerika, Europa, Australien, Asien und Afrika lag vor der Pandemie zusammen noch bei über 75 %. Mit Beginn der Pandemie sank dieser Anteil in kürzester Zeit auf weniger als 25 %.16

Durch den verstärkten Einsatz von Telemedizin in der Behandlung von CED hat die Corona-Pandemie maßgeblich zu einer größeren Akzeptanz telemedizinischer Methoden beigetragen: Während die Videosprechstunde vor der Therapie kaum wahrgenommen wurde, finden heute 25 % der Konsultationen über diesen Weg statt. Telefonische Beratungen und Videosprechstunden machen zusammen inzwischen einen Anteil von mehr als der Hälfte aller CED-Konsultationen aus. Auch wenn persönliche Gespräche nach wie vor zu den beliebtesten Konsultationsformen gehören, ist deren Häufigkeit seit Beginn der Pandemie gesunken.16

Fazit

Die Telemedizin hat das Potenzial, das Gesundheitssystem in Zukunft zu entlasten. Auch wenn viele Formen der medizinischen Behandlung auch weiterhin im direkten Kontakt zwischen PatientInnen und ÄrztInnen stattfinden werden, bieten die unterschiedlichen telemedizinischen Lösungen vor allem RisikopatientInnen und chronisch Kranken einen großen Nutzen. Neben den PatientInnen profitieren auch Arztpraxen und Krankenkassen von der zunehmenden Vernetzung des Gesundheitssystems, indem Abläufe effizienter gestaltet werden können und telemedizinische Systeme nahtlos an andere digitale Lösungen wie die elektronischen PatientInnenakte, die elektronische Gesundheitskarte oder das E-Rezept angebunden werden. Die Voraussetzung dafür, dass Telemedizin in Zukunft verstärkt in den medizinischen Alltag integriert werden kann, ist der Aufbau einer modernen Telematikinfrastruktur (TI).

Quellen
  1. gesund.bund.de. Telemedizin: Gesundheitsservices aus der Ferne: https://gesund.bund.de/telemedizin; letzter Aufruf 06.07.2022.

  2. Bundesärztekammer. Telemedizin / Fernbehandlung: https://www.bundesaerztekammer.de/themen/aerzte/digitalisierung/telemed…; letzter Aufruf 06.07.2022.

  3. Presse- und Informationsamt der Bundesregierung. Ein direkter Draht zum Arzt: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/ein-direkter-draht-zum…; letzter Aufruf 06.07.2022.

  4. Bundesministerium für Gesundheit. Telemedizin: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/t/…; letzter Aufruf 06.07.2022.

  5. Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Digitalisierung: Große Chancen zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung: https://www.bmz.de/de/entwicklungspolitik/e-health; letzter Aufruf 17.08.2022.

  6. gesund.bund.de. Telemonitoring: https://gesund.bund.de/telemonitoring; letzter Aufruf 06.07.2022.

  7. VKh.NRW: https://virtuelles-krankenhaus.nrw/; letzter Aufruf 17.08.2022.

  8. Bundesministerium für Gesundheit. E-Health: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/e/…; letzter Aufruf 06.07.2022.

  9. Bundesministerium für Gesundheit. Das E-Rezept startet: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/e-rezept.html; letzter Aufruf 29.08.2022.

  10. AOK. Telemedizin: Definition, Grundlagen, Projekte: https://www.aok.de/gp/aerzte-psychotherapeuten/telemedizin; letzter Aufruf 06.07.2022.

  11. Bundesministerium für Gesundheit. Spahn: „Machen digitale Anwendungen jetzt auch für Pflege nutzbar“: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordn…; letzter Aufruf 17.08.2022.

  12. Johner Institut. DVPMG – Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz: https://www.johner-institut.de/blog/regulatory-affairs/dvpmg/; letzter Aufruf 17.08.2022.

  13. Nguyen NH et al. Am J Gastroenterol 2022; 117(1): 78¬¬–97.

  14. de Jong MJ et al. Lancet 2017; 390(10098): 959–968.

  15. Carlsen K et al. Inflamm Bowel Dis 2017; 23(3): 357–365.

  16. Lees CW et al. Gastroenterology 2020; 159(3): 805–808.e1.

EXA/DE/ENTY/0782

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