Neue ASV-Indikation: CED (chronisch-entzündliche Darmerkrankungen)

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Es existieren nur wenige spezialisierte Ambulanzen, die den hohen Anforderungen einer CED-Therapie gerecht werden können. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die komplexe Multiorganerkrankung als neue Indikation in den ASV-Katalog aufgenommen. Dadurch und durch die Vernetzung von FachärztInnen zu interdisziplinären Teams können PatientInnen auf eine rasche Verbesserung ihrer Versorgung hoffen.

Was ist die ASV?

PatientInnen, die unter seltenen und schwer therapierbaren Krankheiten leiden, sind auf immer komplexer werdende Therapien angewiesen. Um die Versorgung dieser PatientInnen zu verbessern, existiert seit 2014 die ambulante spezialfachärztlichen Versorgung, kurz ASV.1 Hierbei handelt es sich um ein spezielles Behandlungsangebot, bei dem ÄrztInnen aus verschiedenen Fachrichtungen in einem interdisziplinären Team zusammenarbeiten.2 Die ambulante und hochspezialisierte Versorgung der PatientInnen, die durch die gesetzlichen Krankenversicherungen getragen wird, findet dabei sowohl in Praxen und Kliniken als auch in medizinischen Versorgungszentren statt.3 Der Umfang des je nach Indikation festgelegten Behandlungsangebots ist dabei unabhängig vom Ort der Behandlung.2 Welche Indikation für eine ASV in Frage kommt, wird durch den G-BA im Indikationskatalog festgelegt.3

Die ASV-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)

Die gesetzliche Grundlage für die ASV findet sich in der Richtlinie zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV-RL) in § 116b SGB V. Dort ist festgelegt, welche Indikation und welche damit verbundenen Leistungen für die ambulante spezialfachärztliche Versorgung in Frage kommen. Dabei kann der G-BA den Indikationskatalog – wie im Fall von CED – um weitere Indikationen ergänzen.3, 4 Grundsätzlich sieht die Richtlinie eine ASV für PatientInnen vor, die folgende Kriterien erfüllen:5

  1. Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen
  2. schwere Verlaufsformen von Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen
  3. seltene Erkrankungen und Erkrankungszustände mit entsprechend geringen Fallzahlen
  4. hochspezialisierte Leistungen (z. B. CT/MRT-gestützte interventionelle Schmerztherapie)

Mit der erstmaligen Ergänzung des Indikationskatalogs um CED sowie um Tumore im Gehirn und an peripheren Nerven umfasst der ASV-Katalog aktuell folgende Indikationen:5

  • chronisch-entzündliche Darmerkrankungen
  • gastrointestinale Tumoren und Tumoren der Bauchhöhle
  • gynäkologische Tumoren
  • Gehirntumoren und Tumoren an peripheren Nerven
  • Hämophilie
  • Hauttumoren
  • Kopf-Hals-Tumoren
  • Lungentumoren und Tumoren des Thorax
  • Marfan-Syndrom
  • Morbus Wilson
  • Mukoviszidose
  • neuromuskuläre Erkrankungen
  • pulmonale Hypertonie
  • rheumatologische Erkrankungen – Erwachsene
  • rheumatologische Erkrankungen – Kinder und Jugendliche
  • Sarkoidose
  • seltene Lebererkrankungen
  • Tuberkulose oder atypische Mykobakteriose
  • urologische Tumoren

ASV-Richtlinie: Das interdisziplinäre Team

In der ASV-Richtlinie legt der G-BA nicht nur den Behandlungsumfang für jede einzelne Indikation fest – es finden sich darin auch die rechtlichen Voraussetzungen für die Teilnahme von ÄrztInnen an der ASV. Dazu gehören unter anderem die Qualifikationen, die Mitglieder des jeweiligen ASV-Teams vorweisen müssen, und welche Fachbereiche für die Versorgung der jeweiligen Krankheit in Frage kommen. Weitere Punkte sind die Ausstattung der teilnehmenden Krankenhäuser und Arztpraxen sowie die Qualitätssicherung.3, 5

Die Arbeit in einem interdisziplinären Team einer ASV setzt eine spezielle Qualifikation und eine ausreichende Erfahrung bei der Behandlung von PatientInnen mit der jeweiligen Indikation voraus. Die ASV-Richtlinie sieht zudem eine regelmäßige Teilnahme an spezifischen Fortbildungen und interdisziplinären Fallbesprechungen vor. Ein ASV-Team besteht aus der Teamleitung, einem Kernteam und weiteren FachärztInnen, die bei medizinischer Notwendigkeit zusätzlich hinzugezogen werden können.5

ASV bei CED

Der am 24.01.2020 gestellte Antrag der PatientInnenvertretung zur Aufnahme von CED in den ASV-Katalog ist am 30.04.2022 in Kraft getreten.6 Bei CED handelt es sich um Multiorganerkrankungen, die mit zunehmend komplexer werdenden, neuen Behandlungsmöglichkeiten therapiert werden. Aufgrund der unterschiedlichen Symptome wie blutige Durchfälle, Entzündungen im Darm und an Organen außerhalb des Verdauungstrakts oder krampfartigen Bauchschmerzen, reichen diese von medikamentösen Behandlungen bis hin zu operativen Eingriffen. Wegen der speziellen Anforderungen, die CED an die Diagnostik und die Therapie stellt, bietet sich eine ASV durch ein interdisziplinäres Team an. 3, 6 Dadurch können Versorgungslücken geschlossen und die Therapie sowie die Lebensqualität der PatientInnen verbessert werden.3 Die Richtlinie sieht dabei die Behandlung von Kindern und Erwachsenen in der ASV mit folgenden Erkrankungen vor:5

  • Crohn-Krankheiten (Enteritis regionalis, Morbus Crohn)
  • Colitis ulcerosa
  • Colitis indeterminata

Mit Inkrafttreten der Änderung der ASV-Richtlinie ist eine dreijährige Übergangsfrist angelaufen. Innerhalb dieser Frist müssen die teilnehmenden Krankenhäuser alle Anforderungen für die ASV bei CED umsetzen, inklusive der Bildung von ASV-Teams.4

ASV-Richtlinie bei CED: Personelle und organisatorische Anforderungen

Die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses sieht vor, dass sich das Kernteam für die Indikation CED aus den Fachrichtungen Innere Medizin, Gastroenterologie und Viszeralchirurgie zusammensetzt. Bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen muss zudem eine Fachärztin oder ein Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin mit Zusatz-Weiterbildung Kinder- und Jugend-Gastroenterologie verfügbar sein. Für den Fall, dass keine MedizinerInnen mit der notwendigen Weiterbildung verfügbar sind, kann auch eine Fachärztin oder ein Facharzt für Kinder- und Jugendchirurgie benannt werden. Für die Teamleitung sind die Fachrichtungen Innere Medizin und Gastroenterologie vorgesehen. Bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen kann diese auch von der Fachrichtung Jugendmedizin mit Zusatz-Weiterbildung Kinder- und Jugend-Gastroenterologie übernommen werden. Bei medizinischer Notwendigkeit können zudem weitere FachärztInnen aus den folgenden Fachbereichen hinzugezogen werden:5

  • Augenheilkunde
  • Frauenheilkunde und Geburtshilfe
  • Haut- und Geschlechtskrankheiten
  • Innere Medizin und Rheumatologie
  • Laboratoriumsmedizin
  • Pathologie
  • Psychiatrie und Psychotherapie oder Psychosomatische Medizin und Psychotherapie oder Psychologische oder Ärztliche Psychotherapeutin oder Psychologischer oder Ärztlicher Psychotherapeut
  • Radiologie
  • Urologie

Dabei ist es auch möglich, bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen eine Fachärztin bzw. einen Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie oder für Kinder- und Jugendmedizin mit Zusatz-Weiterbildung Kinder- und Jugend-Rheumatologie als Teammitglied zu benennen. Das Kernteam ist laut Richtlinie zudem dazu verpflichtet, mindestens 100 PatientInnen mit CED zu behandeln. Diese Mindestmenge darf im ersten Jahr der ASV-Berechtigung um höchstens 50 Prozent unterschritten werden.5

Die organisatorischen Anforderungen einer ASV bei CED sehen unter anderem eine 24-Stunden-Notfallversorgung, Kontinenztherapie, physikalische Therapie, Ernährungsberatung durch spezialisierte Fachkräfte oder die Zusammenarbeit mit sozialen Diensten vor.5

Fazit: Neue ASV-Indikation bei CED: Neue Hoffnung für PatientInnen

Die Aufnahme von CED als Indikation in den ASV-Katalog ist nicht nur ein Erfolg für die PatientInnenvertretung, die den Antrag im Januar 2020 gestellt hatte. Von der erstmaligen Ergänzung des Indikationskatalogs profitieren vor allem die CED-PatientInnen, die nun auf eine Verbesserung ihrer Versorgung hoffen können. Dies gilt insbesondere für Kinder und Jugendliche, bei denen die Multiorganerkrankung zu den unterschiedlichsten Symptomen führen kann. Die Behandlung durch ein interdisziplinäres ASV-Team wird es fortan ermöglichen, CED-PatientInnen engmaschiger und vor allem individueller zu betreuen. Dies hat nicht nur einen positiven Einfluss auf den Therapieerfolg, sondern insbesondere auch auf die Lebensqualität der PatientInnen.

Mehr unter entyvio.de

Quellen
  1. ASV Servicestelle. Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung: https://www.asv-servicestelle.de/; letzter Aufruf: 07.07.2022.

  2. Gemeinsamer Bundesausschuss. Patienteninformation zur Ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung. https://www.g-ba.de/downloads/17-98-4077/2019-11-05_G-BA_Merkblatt_Pati…; letzter Aufruf: 07.07.2022.

  3. Kassenärztliche Bundesvereinigung. Neue ASV-Indikation: Chronisch-entzündliche Darmerkrankungen: https://www.kbv.de/html/1150_47457.php; letzter Aufruf: 07.07.2022.

  4. Gemeinsamer Bundesausschuss. ASV-Angebote auch für Patientinnen und Patienten mit Hirntumoren oder chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen: https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen-meldungen/1005/; letzter Aufruf: 07.07.2022.

  5. Gemeinsamer Bundesausschuss. Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die ambulante spezialfachärztliche Versorgung nach § 116b SGB V: https://www.g-ba.de/downloads/62-492-2813/ASV-RL_2021-12-16_iK_2022-04-…; letzter Aufruf: 07.07.2022.

  6. Gemeinsamer Bundesausschuss - Stabstelle Patientenbeteiligung. ASV bei chronisch entzündlichen Darmerkrankungen: https://patientenvertretung.g-ba.de/antraege/ambulante-spezialfachaerzt…; letzter Aufruf: 07.07.2022.

EXA/DE/ENTY/0778

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